Aktuelles
BIPARCOURS-Upgrade
JETZT FÜR ALLE AUßERSCHULISCHEN PARTNER
Ein stadtgeschichtlicher Parcours, erstellt von der Stadt Köln? Eine Talsperren-Erkundung mit BIPARCOURS, die von einem Verband entwickelt wird? Oder ein Parcours zum Thema Umweltschutz, kreiert von einer Stiftung?
Bisher durften nur außerschulische Institutionen, die zu den zehn Bildungspartner NRW-Initiativen gehören, Parcours für schulische Lerngruppen erstellen - darunter Museen, Volkshochschulen und Gedenkstätten. Zusammen mit Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern aus NRW bildeten sie die Nutzergruppe, die digitale Schnitzeljagden entwerfen und spielen durften. Seit dem 01. August gibt es neue Nutzungsbedingungen: Diese erlauben es allen außerschulischen Partnern Parcours für schulische Lerngruppen zu erstellen – darunter fallen zum Beispiel Vereine, Ämter oder auch Stiftungen. Ab sofort dürfen sie ihre Lernangebote kreativ in Form eines Parcours aufbereiten.
Mit den neuen Nutzungsbedingungen gibt es auch eine Änderung im Parcours-Creator: Parcours-Erstellende müssen nun angeben, in welcher Rolle sie den Parcours entwickeln, an wen dieser sich richtet und um was es in diesem geht. Somit wird es einfacher nachzuvollziehen, ob die Nutzung der App konform ist.
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Sportverein und Schule